Videosprechstunde – Behandeln Sie schon digital?

Sprechstunde online – Alles was Sie wissen sollten

In einer digitalen Ära, die uns zunehmend miteinander verbindet, bieten auch Arztpraxen Ihren PatientInnen immer öfter die Sprechstunde online an. Doch was braucht es, um diesen Weg erfolgreich zu beschreiten? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Technik und Software benötigt wird, wie eine Sprechstunde online  abläuft und welche rechtlichen Aspekte dabei zu beachten sind. 

Was braucht eine Arztpraxis, um Sprechstunden online durchzuführen?

Damit man den Patienten und PatientInnen Sprechstunden online anbieten kann, benötigen Praxen nur die Standardgeräte, die oft bereits vorhanden sind. Dazu gehören eine Internetverbindung mit einer Firewall sowie ein Bildschirm (Monitor/Display), eine Kamera, ein Mikrofon und Lautsprecher. Die Technik für Sprechstunden online sind einfach und unkompliziert.

Etwas herausfordernder wird es bei der Auswahl des richtigen Praxissoftware oder der passenden Videosprechstunden-Antbieters. Die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt eine Liste zertifizierter Anbieter zur Verfügung, aus denen Arztpraxen auswählen können.

Nach der Registrierung erhalten die Praxen in Deutschland eine entsprechende Bescheinigung, die sie ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) mitteilen müssen, um die Videosprechstunde offiziell anzubieten.

Für die PatientInnen ist es notwendig, dass sie neben einem Internetzugang auch ein Endgerät wie einen Laptop, ein Tablet oder ein Smartphone mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher besitzen. Damit kann die Sprechstunde online genauso vertraulich und sicher ablaufen wie eine herkömmliche Sprechstunde in der Praxis. 

Wie läuft eine Sprechstunde online ab?

Nachdem die Arztpraxis einen der zertifizierten Videodienstanbieter ausgesucht hat, ist der Registrierungsprozess ein Kinderspiel. Der Anbieter stellt alle wichtigen Informationen bereit, zum Beispiel, wie die Praxis ganz einfach freie Termine für die Videosprechstunde online melden kann und wie die Patientenanmeldung funktioniert. 

Die PatientInnen können entweder direkt über die Praxis oder den Videodienstanbieter einen passenden Termin für die Sprechstunde online vereinbaren. Dabei muss auch die für den Datenschutz wichtige Einwilligung der PatientIn eingeholt werden. Idealerweise wird die Möglichkeit sowie der Ablauf und die Vorraussetzungen für die Sprechstunde online vorab nach außen kommuniziert.

PatientIn und Arzt loggen sich beim Videodienstanbieter ein und der/die Patientin nimmt, ähnlich wie in der Realität in einem Online-Wartezimmer Platz, bis man zur Sprechstunde online hinzugeschaltet wird.

Wenn die digitale Sprechstunde erfolgreich beendet ist, loggen sich beide Seiten aus und der/die ArztIn dokumentiert die Behandlung sorgfältig im Praxisverwaltungssystem (PVS). 

Was tun, wenn ein neuer Patient in eine Sprechstunde online kommt?

Wenn Sie eine Patientin oder ein Patient zum ersten Mal in Ihrer Praxis ist oder in den letzten Quartalen dort nicht behandelt wurden, wird zu Beginn der Videosprechstunde die elektronische Gesundheitskarte (eGK) vor die Kamera gehalten.

Dadurch kann das Praxispersonal die Identität überprüfen und wichtige Informationen wie die Krankenkasse, das Geburtsdatum etc. überprüfen. Außerdem muss der/die PatientIn bestätigen, dass der Versicherungsschutz gültig ist. Für diese Identitätsprüfung wird eine zusätzliche Gebühr, der sogenannte „Authentifizierungszuschlag“ (GOP 01444 / 2022: 1,13 Euro), verrechnet.

Kann auch eine Krankschreibung über Online-Sprechstunden erfolgen?

In der Sprechstunde online können PatientInnen, die bereits bekannt sind, als auch solche, die vorher unbekannt waren, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bekommen.

Wenn PatientInnen vorher unbekannt waren, darf über eine Sprechstunde online eine AU für bis zu 3 Tage ausgestellt werden. Wenn PatientInnen bereits bekannt sind, darf eine AU für bis zu 7 Tage ausgestellt werden. Aber dafür ist es wichtig, dass die Symptome per Videosprechstunde erklärbar sind.

Für das Zusenden der AU können Praxen eine Portopauschale berechnen (Muster 1: GOP 40128 oder Muster 21: GOP 40129).

Welche rechtlichen Aspekte müssen bei der Durchführung von Online-Sprechstunden beachtet werden?

Ein wichtiger Faktor ist der Datenschutz und die Vertraulichkeit. Alle während der Online-Sprechstunde ausgetauschten medizinischen Informationen und persönlichen Daten müssen sicher und verschlüsselt übertragen werden. Dafür sollten zertifizierte Anbieter verwendet werden, die den Richtlinien der KBV entsprechen und für eine sichere Übertragung sorgen.

Außerdem ist es entscheidend, dass Ärzte die Berufsordnung und medizinische Ethik einhalten. Ganz gleich, ob die Konsultation persönlich oder online stattfindet, sie müssen ihre beruflichen Pflichten gewissenhaft erfüllen. Das bedeutet, die Patienteninformationen müssen korrekt dokumentiert, die ärztliche Sorgfaltspflicht eingehalten und eine angemessene medizinische Versorgung gewährleistet werden.

In manchen Ländern oder Regionen gelten zusätzliche rechtliche Anforderungen, wie spezielle Zulassungen oder Registrierungen für die Durchführung von Sprechstunden online. Ärzte sollten sich daher über die geltenden Bestimmungen informieren.

Videosprechstunde - Behandeln Sie schon digital?

Welche spezielle Zulassung, Registrierungen oder Zertifizierungen braucht man für eine Sprechstunde online in Deutschland?​​

Für die Durchführung von einer Sprechstunde online in Deutschland gibt bestimmte Anforderungen und Richtlinien, die beachtet werden müssen.

Die wichtigste Voraussetzung ist die Nutzung eines Videodienstanbieters, der laut den Rahmenbedingungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifiziert ist. Die Zertifizierung stellt sicher, dass der Anbieter die erforderlichen Datenschutz- und Sicherheitsstandards erfüllt. Eine Liste der zugelassenen Videodienstanbieter kann auf der Website der KBV eingesehen werden.

Zusätzlich sollten Ärzte ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) darüber informieren, dass sie Sprechstunden online anbieten möchten. Die genauen Anforderungen und Meldewege können je nach KV variieren. Einige KVen verlangen möglicherweise eine einfache Mitteilung, während andere ein spezielles Formular oder eine Zertifizierungsbescheinigung benötigen.

Welche Technologie oder Software wird für Online-Sprechstunden verwendet?

Für eine effiziente und sichere Durchführung von Videosprechstunden sollten Sie bevorzugt Plattformen und Anbieter nutzen, die eine Zertifizierung nach den Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) besitzen. Diese Zertifizierung garantiert, dass die technische Umsetzung der Sprechstunde online unseren hohen Qualitätsstandards entspricht und alle relevanten rechtlichen Anforderungen, insbesondere im Bereich Datenschutz und -sicherheit, erfüllt werden.

Zu den zertifizierten Anbietern gehören:

Wie läuft die Abrechnung von Sprechstunden online nach EBM ab?

Die Sprechstunde online rechnen Ärzte in Deutschland über die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale ab. Bei persönlichen Treffen im gleichen Quartal erhalten sie die volle Vergütung. Wenn der Kontakt nur per Video stattfindet, wird die Vergütung etwas reduziert.

Maximal 30 Prozent der Behandlungsfälle pro Quartal dürfen als Videosprechstunden erfolgen. Hierbei kennzeichnen Ärzte die Abrechnung mit der Pseudo-GOP 88220.

Um den Zuschlag zur hausärztlichen Chronikerpauschale zu bekommen, sind mindestens zwei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte zusätzlich zur Sprechstunde online erforderlich.

Gespräche und Einzelpsychotherapien per digitaler Sprechstunde sind auch möglich, jedoch dürfen maximal 30 Prozent der Leistung (GOP) im Quartal auf diese Weise abgerechnet werden. Einige Leistungen (GOP) können ausschließlich im Videokontakt berechnet werden, z. B. Videofallkonferenzen mit Pflegekräften (GOP 01442).

Zusätzlich haben Ärzte Anspruch auf eine Technikpauschale, die die Kosten für den Videodienst abdeckt. Diese können sie über die GOP 01450 abrechnen, wobei der Zuschlag pro Quartal auf maximal 1.899 Punkte begrenzt ist.

Für den Mehraufwand bei der Identitätsprüfung neuer PatientInnen in der Sprechstunde online steht der Zuschlag 01444 zur Verfügung, der zur Grund-, Versicherten- oder Konsiliarpauschale hinzukommt.

Wie läuft die Abrechnung von Sprechstunden online nach GÖA ab?

Die Abrechnung einer Sprechstunde online nach GOÄ funktioniert ähnlich wie bei persönlichen Konsultationen. Für Beratungen bis zu 10 Minuten kann die GOÄ-Ziffer 1 (10,72 Euro) verwendet werden, und für längere intensivere Beratungen von mindestens zehn Minuten die GOÄ-Ziffer 3 (20,10 Euro).

Es gibt auch spezielle neue Gebührenziffern, die sich gezielt auf eine digitale Sprechstunde beziehen.  Dazu gehören das Ausstellen von Rezepten, Überweisungen, Befunden oder Anordnungen durch medizinische Fachangestellte (3,15 Euro), visuelle symptomatische Untersuchungen während der Sprechstunde online (10,72 Euro) und weitere medizinische Leistungen.

Wie werden Medikationsverschreibungen und Laboranforderungen in Online-Sprechstunden gehandhabt?

In der Sprechstunde online können auch Rezepte sowie Folgeverordnungen für Heilmittel und häusliche Krankenpflege ausgestellt werden, solange die Erkrankung des/der PatientIn dies nicht ausschließt. Dabei ist es wichtig, dass der Arzt den/die PatientIn gut kennt und die relevanten Informationen aus vorherigen persönlichen Untersuchungen in der Praxis oder im Hausbesuch hat.

Wenn der Arzt die ärztliche Sorgfaltspflicht einhält, kann er auch elektronische Arzneimittelrezepte (eRezepte) über eine Videosprechstunde ausstellen. Das gilt auch für unbekannte PatientInnen, aber es sollte nur in medizinisch vertretbaren Einzelfällen erfolgen.

Ob eine Verordnung in der Sprechstunde online möglich ist, entscheidet immer der Arzt. Dabei muss sorgfältig abgewogen werden, ob die Informationen des/der PatientIn ausreichend sind, um eine Verordnung ohne persönlichen Kontakt auszustellen.

Wenn nicht, sollte der/die PatientIn persönlich in die Praxis gebeten werden. Vor der Sprechstunde online sollte die Praxis den/die PatientIn darauf hinweisen, dass die Möglichkeiten der Untersuchung eingeschränkt sein können.

Videosprechstunde - Behandeln Sie schon digital?

Gibt es spezifische Schulungen oder Zertifizierungen für Ärzte, die Online-Sprechstunden anbieten möchten?

Ärzte, die Interesse daran haben, Videosprechstunden anzubieten, sollten sich bei den zertifizierten Anbietern nach Schulungsmöglichkeiten erkundigen, um eine erfolgreiche Integration der Videosprechstunde in ihre Praxisorganisation und Terminmanagement zu ermöglichen.

Diese Schulungen vermitteln den Ärzten das notwendige Wissen und die Fähigkeiten, um die Videosprechstunden professionell und effektiv durchzuführen. Dabei werden Themen wie der Umgang mit der Technik, die Datenschutzbestimmungen, die Kommunikation mit den Patienten über die digitale Plattform und rechtliche Aspekte behandelt. 

Wie können medizinische Notfälle während einer Online-Sprechstunde gehandelt werden?

Wichtig ist, dass eine Sprechstunde online ihre Grenzen hat und nicht für alle Notfälle geeignet ist. In akuten und lebensbedrohlichen Situationen sollten PatientInnen immer den Notruf wählen oder direkt eine medizinische Notaufnahme aufsuchen, anstatt auf eine Sprechstunde online zu warten.

Dies kann durch Praxismarketing und verschiedenen Methoden der Patientenaufklärung an die PatientInnen kommuniziert werden. Sollte es direkt während einer Sprechstunde online zu einem Notfall kommen, können, wenn das möglich ist, gezielte Fragen gestellt werden und Anleitung gegeben werden – zumindest bis zum Eintreffen der Rettungskräfte.

In Ausnahmefällen kann sogar mit dem Rettungsdienst zusammengearbeitet werden. Sicherheit und Wohl der PatientInnen stehen immer an erster Stelle.

Wie kann die Qualität der Online-Sprechstunden im Vergleich zu persönlichen Konsultationen gewährleistet werden?

Wenn Ärzte all diese Aspekte berücksichtigen, kann die Sprechstunde online eine exzellente Qualität aufweisen und den persönlichen Konsultationen ebenbürtig sein.

Richtige Technik:Stellen Sie sicher, dass Ihre Internetverbindung stabil ist und Sie ein geeignetes Gerät nutzen.
Sicherer Videodienstanbieter:Achten Sie darauf, dass Sie einen der zertifizierten Videodienstanbieter nutzen und die Patientendaten sorgfältig geschützt werden.
Aufklärung Ablauf:Vor der Sprechstunde online sollten Ärzte den PatientInnen den Ablauf und alles, was von Bedeutung ist, verständlich erklären (Tipps zur effektiven Patientenaufklärung hier).
Unkomplizierte Terminvereinbarung:Eine unkomplizierte Terminvereinbarung ist ebenfalls notwendig, um lange Wartezeiten zu vermeiden und die Patienten zufriedenzustellen.
Feedback einholen:Das Feedback der Patienten kann dazu beitragen, die Videosprechstunden weiter zu optimieren.
Patienteninformation einholen:Und selbstverständlich ist es essenziell, dass Ärzte alle erforderlichen Informationen von den Patienten erhalten, um ihnen optimal helfen zu können. Das erfordert die richtigen Frage-Techniken, über die ein erfahrener Arzt allerdings verfügen sollte.

Fazit

Mit den richtigen Technologien, zertifizierten Anbietern und einem klaren Verständnis der rechtlichen Aspekte können Arztpraxen ihren Patientinnen und Patienten eine bequeme und effiziente Ergänzung zur herkömmlichen Sprechstunde bieten. Man kann also sagen, dass die Online-Sprechstunden eine spannende und vielversprechende Ergänzung zur traditionellen medizinischen Betreuung ist, die in der Zukunft dazu beitragen wird, die Gesundheitsversorgung noch effizienter und patientenorientierter zu gestalten.

Dieser Blogartikel gibt nach bestem Wissen und Gewissen einen kurzen Überblick über alle wichtigen Aspekte der Sprechstunde online in Deutschland. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Bei rechtlichen Fragen oder individuellen Anliegen konsultieren Sie bitte immer einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.

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