Wenn Ärzte Marketing betreiben, stoßen sie unweigerlich auf eine goldene Regel: „Werbung von Ärzten darf nicht irreführend sein“. Aber was heißt das genau? In diesem Blogartikel beleuchten wir das Thema genau und liefern Ihnen Beispiele dazu. So wird das Thema irreführende Werbung endlich glasklar.
Welche Werbung ist generell erlaubt?
In Deutschland und Österreich dürfen Ärzte sachlich und berufsbezogen über ihre Leistungen informieren, um Patienten bei fundierten Entscheidungen zu unterstützen. Die Werbung sollte klar, präzise und wahrheitsgetreu sein, ohne aufdringlich oder irreführend zu wirken.
Aggressive oder übertriebene Werbemaßnahmen sind unangemessen und nicht erlaubt. Das Ziel ist es, Patienten mit nützlichen Informationen zu versorgen, ohne den Wettbewerb auf unfaire Weise zu beeinflussen, und so das Vertrauen in die medizinische Profession zu stärken.
Was bedeutet irreführende Werbung genau?
Irreführende Werbung bezieht sich auf Werbeaussagen, die entweder objektiv falsch sind oder so formuliert sind, dass sie von potenziellen Patienten leicht missverstanden werden können. Im Kontext der Medizin und Gesundheitswerbung kann irreführende Werbung Aussagen über die Wirksamkeit oder Vorteile einer Behandlung beinhalten, die nicht wissenschaftlich belegt sind.
Weiters zählt auch die übertriebenen Darstellungen von Behandlungserfolgen als irreführende Werbung oder das Weglassen wichtiger Informationen über mögliche Risiken oder Nebenwirkungen.
Auch vage Aussagen, die unterschiedlich interpretiert werden können, können als irreführend eingestuft werden, ebenso Vergleiche mit anderen Behandlungen oder Instituten oder Ärzten ohne klare, evidenzbasierte Begründung.
Irreführende Werbung kann das Verhalten der Patienten beeinflussen, indem sie eine verzerrte Vorstellung von den tatsächlichen Behandlungsmöglichkeiten oder -ergebnissen vermittelt.
Beispiele für irreführende Werbung von Ärzten
Falsche Behauptungen über Behandlungserfolge: Eine Zahnarztpraxis behauptet, dass ihre Bleaching-Behandlung zu 100 % weiße Zähne garantiert, obwohl die tatsächlichen Ergebnisse von Fall zu Fall variieren und nicht alle Patienten das gleiche Ergebnis erzielen können.
Marktschreierische Behauptungen: Zum Beispiel, wenn Zahnärzte in ihrer Werbung Ausdrücke wie „die neueste, bahnbrechendste Technologien“ verwenden oder ihre Praxis als „Praxiszentrum“ bezeichnen, obwohl sie nicht alle Merkmale eines Zentrums aufweist.
Geschenke, Rabatte und Gutscheine: Ärzte und medizinische Fachkräfte dürfen keine Werbung mit Geschenken, Gutscheinen oder Rabatten machen, da dies die Patienten unsachlich beeinflussen kann. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass Patienten ihre Entscheidungen basierend auf der Qualität der Versorgung treffen, nicht aufgrund materieller Anreize.
Übertriebene Darstellungen: Eine Augenklinik preist ihre Lasik-Behandlung an und behauptet, dass Patienten nach der Operation bis ans Lebensende ohne jegliche Brille oder Kontaktlinsen leben können. Zudem werden möglichen Risiken oder Komplikationen des Eingriffs außer Acht gelassen.
Weglassen wichtiger Informationen: Eine Schönheitsklinik wirbt für ihre Lippenfüllung mit Bildern von vollen, sinnlichen Lippen, ohne auf mögliche Nebenwirkungen hinzuweisen.
Vage Aussagen: Eine dermatologische Praxis bewirbt ihre Hautverjüngungsbehandlung mit dem Slogan „Danach sehen Sie wieder jung und schön aus“, ohne klar zu definieren, welche spezifischen Ergebnisse die Patienten erwarten können oder wie lange diese Ergebnisse anhalten.
Irreführende Vergleiche: Eine Klinik für plastische Chirurgie behauptet, dass ihre Facelift-Technik besser ist als die anderer Kliniken.
Mit Selbstverständlichkeiten werben: Ärzte werben damit, dass sie jeden Patienten mit Sorgfalt behandeln. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, oder? Wenn Ärzte also solche Basics als etwas Besonderes hervorheben und damit werben, könnte das leicht als irreführend angesehen werden.
Was heißt berufswidrige Werbung für Ärzte?
In der Werbung für medizinische Dienstleistungen ist es nicht gestattet, wenn ein Arzt sich selbst in den Vordergrund stellt, anstatt seine tatsächlichen Leistungen und Fähigkeiten.
Zum Beispiel: „Beim Experten Dr. Müller kommen Sie als alte/r Mann/Frau und gehen als Teenager!“
Ebenso sind verwirrende Begriffe, die möglicherweise mit speziellen Fähigkeiten verwechselt werden könnten, nicht erlaubt, genauso wenig wie unzureichend begründete Vergleiche mit anderen Anbietern.
Zusätzlich ist jegliche Werbung mit übertriebenen oder reißerischen Aussagen untersagt, wie etwa Slogans, die vage Versprechen machen: „Bei uns werden Ihre Zähne am besten versorgt …“, oder „Wir sind die Nummer Eins in ästhetischen Bereich“.
Welche Regeln gelten für Ärzte gemäß dem „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“?
Als Arzt müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Werbung fair und ehrlich ist und auf keinen Fall irreführend. Das bedeutet, dass Sie keine falschen Versprechungen machen oder andere Ärzte in ein schlechtes Licht rücken dürfen.
Sie dürfen Ihre potenziellen Patienten auch nicht aufdringlich belästigen. Es ist wichtig, dass Sie alle Informationen klar und verständlich kommunizieren, damit Patienten wissen, was sie erwarten können.
Sie dürfen auch keine Informationen verheimlichen, wie zum Beispiel mögliche Risiken oder Nebenwirkungen von Behandlungen. Ihr Ziel sollte es sein, Patienten auf transparente Weise zu informieren, damit sie fundierte Entscheidungen über ihre Gesundheit treffen können.
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Was versteht man unter vergleichender Werbung für Ärzte?
Vergleichende Werbung ist für Ärzte ebenfalls tabu. Das heißt, Sie dürfen weder direkt noch indirekt andere Ärzte oder Praxen erwähnen oder abwerten.
Zum Beispiel sollten Sie keine Namen von anderen Praxen nennen oder keine Aussagen machen wie „Im Vergleich zu Dr. X sind wir besser in …“ oder „Im Gegensatz zur Behandlung X ist unsere Behandlung X effektiver“. Das Ziel ist es, fairen Wettbewerb zu gewährleisten und Patienten nicht zu verwirren oder gegen andere Ärzte aufzuhetzen.
Keine irreführende Werbung bei einer Zusammenarbeit mit der Digital Praxis
Im Vergleich zu konventionellem Marketing unterliegt das Praxismarketing strengen Vorschriften. Dies gewährleistet, dass Werbeaktivitäten transparent bleiben, um das Vertrauen der Patienten zu wahren.
Vor dem Hintergrund dieser strikten Regulierungen und rechtlichen Rahmenbedingungen kann die Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Praxismarketingagentur, wie der Digital Praxis eine kluge Entscheidung sein.
Wir sind nicht nur bestens mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut, sondern auch mit den neuesten Trends und Technologien, die effektiv genutzt werden können, um Ihre Praxis erfolgreich zu bewerben.
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