Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ZW Digital Praxis GmbH (genannt Digital Praxis) (Fassung Jänner 2023)
1. Allgemeines
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge kurz AGB) gelten für alle zwischen der Digital Praxis und dem jeweiligen Kunden abgeschlossenen Verträge. Die Digital Praxis erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. AGB des Kunden haben keine Gültigkeit. AGB des Kunden widerspricht die Digital Praxis ausdrücklich.
1.4. Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht ebenfalls schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Folgen des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform und der firmenmäßigen Unterzeichnung von dem Gerschäftsführer der Digital Praxis, Felix Wagner.
1.6. Sollte eine der Bestimmungen in diesen AGB unwirksam sein, oder eine Lücke aufweisen, so bleiben die restlichen Vertragspunkte hiervon unberührt. Im Falle der Ungültigkeit einzelner Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien, die ungültigen Bestimmungen durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, welche dem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der ungültigen Bestimmung bestmöglich entspricht.
2. Leistungsumfang und Prüfpflichten des Kunden
2.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen der Digital Praxis und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag sowie der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Digital Praxis.
2.2. Der Kunde hat einen Geschäftsführer der Digital Praxis sämtliche für dessen Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen. Der Kunde hat der Digital Praxis umgehend von allfälligen Neuigkeiten Umständen, die für die Leistungserbringung bedeutsam sind, auch wenn diese erst während der Vertragserfüllung bekannt werden. Mehrkosten und Aufwendungen, die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden anfallen, sind ausschließlich der Sphäre des Kunden zuzuordnen und von diesem zu tragen.
2.3. Alle Leistungen der Digital Praxis (insbesondere alle Entwürfe, Bilder, Werbekampagnen, Social-Media-Postings, Skizzen, Landing-Pages, Kopien und sonstige elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen fünf Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
2.4. Die Kunden sind verpflichtet, die Leistungen der Digital Praxis auf die im Ärztegesetz, in der Satzung der Österreichischen, Deutschen und Schweizer Ärztekammer und in vergleichbaren Rechtsquellen zu überprüfen. Dies gilt auch für ausländische oder europarechtliche Bestimmungen. Eine solche Überprüfung durch die Digital Praxis ist ausdrücklich nicht Vertragsinhalt und demnach vom Leistungsumfang nicht enthalten.
2.5. Der Kunde trifft die Verpflichtung, die von der Digital Praxis erbrachten Leistungen auf allfällige Urheber-, Marken-, Muster-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Zudem garantiert der Kunde, dass die an von der Digital Praxis übergebenen Informationen und Unterlagen kennzeichenrechtlich unbedenklich sowie frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können.
2.6. Die Digital Praxis ist berechtigt, die vom Kunden beauftragten Leistung selbst zu erbringen, sich bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen sach- und fachkundiger Personen zu bedienen, oder diese zu erbringenden Leistungen zu substituieren.
3. Leistungstermine und Leistungsfristen
3.1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten nur als Richtschnur und sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde, als unverbindlich.
3.2. Verzögert sich die Leistungserbringung der Digital Praxis aus Gründen, auf die dieser unter Verwendung zumutbarer Mittel keinen Einfluss üben kann, wie z.B. Geschehnisse höherer Gewalt, verlängern sich die Leistungsfristen für den Zeitraum dieses Leistungshindernisses entsprechend. Für den Fall, dass die Leistungserbringung aus solchen Gründen für einen zwei Monate überschreitenden Zeitraum andauern, berechtigt dies sowohl den Kunden als auch die Digital Praxis dazu, vom Vertrag zurückzutreten. Vor Ablauf des zwei Monate überschreitenden Zeitraums berechtigt dies nicht zum Vertragsrücktritt.
3.3. Ist die Digital Praxis mit seiner Leistungserbringung in Verzug, so hat der Kunde die Digital Praxis unter schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist seinen Vertragsrücktritt anzukündigen. Als angemessene Nachfrist wird zwischen dem Kunden und der Digital Praxis ausdrücklich eine ab Zustellung an die Digital Praxis mindestens 14 Tage dauernde Nachfrist festgelegt. Erst nach Verstreichen dieser Nachfrist steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
3.4. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
4.1. Die Laufzeit der wechselseitigen Leistungsverpflichtungen ergibt sich aus dem zwischen der Digital Praxis und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag.
4.2. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis um weitere sechs Monate, sofern keine fristgerechte Kündigung beim Vertragspartner einlangt.
4.3. Nach Ablauf dieser weiteren sechs Monate verlängert sich das Vertragsverhältnis in ein unbefristetes.
4.4. Sollte das Vertragsverhältnis gemäß Punkt 4.3. in ein unbefristetes übergegangen sein, so können sowohl die Digital Praxis als auch der Kunde das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist einseitig aufkündigen.
5. Vorzeitige Vertragsauflösung
5.1. Die Digital Praxis und der Kunde sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
– die Ausführung der Leistung unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
– der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Mahnung, gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere der Zahlung des fälligen Honorars oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
– wenn ein Vertragsverstoß, trotz schriftlicher Mahnung, nicht behoben wird, oder weiterhin gegen Bestimmungen aus diesem Vertrag verstoßen wird.
6. Kostenvoranschläge, Honorar und Verzugszinsen
6.1. Kostenvoranschläge der Digital Praxis sind unverbindlich.
6.2. Übersteigen die anfallenden Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 15% so hat die Digital Praxis den Kunden hierauf schriftlich hinzuweisen. Widerspricht der Kunde dieser Preiserhöhung nicht binnen 5 Tagen schriftlich, so gilt dies als Zustimmung zur Kostenübersteigung.
6.3. Die Honorarvereinbarung ergibt sich aus dem zwischen der Digital Praxis und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag.
6.4. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Digital Praxis für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
6.5. Leistungen der Digital Praxis, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten werden, sind gesondert vom Kunden zu bezahlen. Dies gilt insbesondere für allfällige Barauslagen die für die Digital Praxis anfallen.
6.6. Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Einzelfall nicht schriftlich eine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
6.7. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Digital Praxis berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % pro Jahr zu beanspruchen.
6.8. Im Falle des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde, sämtliche aus seinem Zahlungsverzug resultierenden zweckentsprechenden Rechtsverfolgungskosten, wie insbesondere Mahnspesen und Kosten eines zur Betreibung des Anspruches beauftragten Rechtsanwaltes zu ersetzen.
6.9. Für den Fall, dass eine Bezahlung des Honorars in Raten vereinbart wurde, so gilt ausdrücklich Terminverlust vereinbart. Das heißt, dass bei nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Bezahlung auch nur einer Rate die gesamte noch aushaftende Forderung sofort zur Bezahlung fällig wird.
7. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
7.1. Die von der Digital Praxis erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars samt Verzugszinsen im Eigentum der Digital Praxis.
7.2. Die Digital Praxis ist nicht dazu verpflichtet, bis zur vollständigen Begleichung des aushaftenden Honorars weitere Leistungen für den Kunden zu erbringen, oder bereits fertiggestellte Leistungen an den Kunden herauszugeben.
7.3. Die Digital Praxis ist dazu berechtigt fertiggestellte Leistungen bis zur vollständigen Begleichung des Honorars zurückzubehalten.
7.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von der Digital Praxis aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
8. Eigentumsrecht, Urheberrecht und Referenzen
8.1. Alle Leistungen der Digital Praxis und auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum und können jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden.
8.2. Der Kunde erwirbt durch vollständige Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Sofern der Kunde die Leistungen der Digital Praxis vor vollständiger Bezahlung des Honorars verwendet bzw. nutzt, so ist diese Nutzung als jederzeit widerrufbare (Bitt-) Leihe zu qualifizieren. Am Honoraranspruch der Digital Praxis ändert dies nichts.
8.3. Offene Dateien werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt und steht dem Kunden eine solche Herausgabe nicht zu.
8.4. Änderungen vom Kunden oder von vom Kunden beauftragten Dritten an den von der Digital Praxis erbrachten Leistungen sind unzulässig, sofern im konkreten Fall keine ausdrücklich anderslautende schriftliche Vereinbarung abgeschlossen wurde.
8.5. Eine vom ursprünglichen Verwendungszweck abweichende oder weiterreichende Nutzung der von der Digital Praxis erbrachten Leistungen, ist unzulässig, sofern die Digital Praxis im konkreten Fall keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung hierfür erteilt hat.
8.6. Für den Fall eines Verstoßes gegen die unter Punkt 8.4. und Punkt 8.5. festgelegten Bestimmungen verpflichtet sich der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Honorars laut dem zwischen der Digital Praxis und dem Kunden abgeschlossenem Vertrag.
8.7. Die Digital Praxis ist berechtigt, auf allen von ihm erbrachten Leistungen und Inhalten auf seine Person und einen allenfalls davon abweichenden Urheber (z.B. mittels Wasserzeichen) hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch oder ein Honorarminderungsanspruch zusteht.
8.8. Die Digital Praxis ist dazu berechtigt, auf seiner Internetseite www.digitalpraxis.at sowie auf sonstigen eigenen Werbeträgern einen Referenzhinweis anzubringen und so auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen. Der Kunde ist jederzeit dazu berechtigt, diese Berechtigung schriftlich zu widerrufen.
9. Gewährleistung
9.1. Der Kunde hat allfällige Mängel an den von der Digital Praxis erbrachten Leistungen unverzüglich, jedenfalls innerhalb von fünf Tagen nach Erbringung der Leistung, versteckte Mängel innerhalb von fünf Tagen nach Kenntniserlangung, schriftlich unter Beschreibung des Mangels zu rügen. Unterlässt der Kunde dies, oder verstreicht die hierfür gesetzte Frist, gilt die Leistung als genehmigt und ist eine Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
9.2. Bei rechtzeitiger sowie berechtigter Rüge von Mängeln kommt dem Kunden primär das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Digital Praxis erbrachten Leistungen zu. Erst als sekundärem Behelf kommt dem Kunden ein Wandlungs- oder Preisminderungsrecht zu.
9.3. Wie bereits unter Punkt 2. festgehalten, trifft den Kunden die Pflicht, die von der Digital Praxis erbrachten Leistungen auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber-, standes- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen.
9.4. Die Digital Praxis haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden. Der Kunde ist verpflichtet, der Digital Praxis wegen einer solchen Rechtsverletzung, insbesondere im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte, schad- und klaglos zu halten.
9.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt einen Monat ab Erbringung und Übergabe der Leistung durch die Digital Praxis.
9.6. Das Recht des Kunden auf Regress gegenüber der Digital Praxis nach § 933b Abs 1 sowie die Vermutungsregelung des § 924 AGBG werden ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Haftung
10.1. Die Digital Praxis weist darauf hin, dass es Technologieunternehmen die „Social-Media-Plattformen“ bereitstellen und betreiben (z.B. Meta Platforms, Facebook, Instagram, Google, oder Ähnliche – im Folgenden kurz: SMP) laut deren Nutzungsbedingungen freisteht, Werbeanzeigen aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen und sogar ganze Accounts zu sperren. Es besteht daher das von der Digital Praxis nicht kalkulierbare Risiko, dass dessen Leistungen grundlos entfernt, oder die Accounts des Kunden grundlos gesperrt werden.
10.2. Die Digital Praxis arbeitet auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen dieser SMP und liegen diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Der Kunde akzeptiert dies und erkennt an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten des Vertragsverhältnisses zur Digital Praxis (mit-)bestimmen und dieser hierauf keinen Einfluss üben kann.
10.3. Jeder „Social-Media-Nutzer“ kann grundsätzlich unbegründet Rechtsverstöße auf den „Social-Media-Plattformen“ behaupten und werden durch diese Behauptungen Inhalte gelöscht und Accounts gesperrt. Die Digital Praxis haftet dem Kunden gegenüber für den Fall nicht, dass seine Leistungen aufgrund eines solchen behaupteten Rechtsverstoß nicht erbracht werden bzw. nicht abrufbar sein können, oder Accounts gesperrt werden.
10.4. Eine Haftung der Digital Praxis oder dessen Erfüllungsgehilfen ist im Fall von leichter Fahrlässigkeit für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen.
10.5. Die Digital Praxis haftet dem Kunden gegenüber nicht für allfällige Verwaltungs- oder sonstige Strafen im Zusammenhang mit dem Ärztegesetz, oder vergleichbaren standesrechtlichen Regelungen.
10.6. Die Digital Praxis haftet dem Kunden gegenüber nicht für die Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Der Kunde hat Felix Wagner in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu halten.
10.7. Eine sonstige Haftung der Digital Praxis für Ansprüche, die auf Grund der von ihm erbrachten Leistungen gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn er seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für ihn nicht erkennbar war. Leichte Fahrlässigkeit schadet hierbei nicht.
10.8. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in drei Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls verjähren diese aber nach einem Jahr ab der Verletzungshandlung durch die Digital Praxis.
10.9. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
10.10. Eine Haftung für Social Media Konten, Werbeanzeigenmanager sowie Businessmanager oder Seiten / Fanpages / Social Media Auftritte, welche während der Kooperation gesperrt werden, ist ausgeschlossen.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
11.1. Erfüllungsort ist 9020 Klagenfurt am Wörthersee.
11.2. Als Gerichtsstand für alle mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Digital Praxis resultierenden Rechtsstreitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in 9020 Klagenfurt am Wörthersee vereinbart.
11.3. Es wird ausdrücklich die ausschließliche Anwendbarkeit von österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes sowie internationaler Kollisionsrechtsnormen vereinbart.
12. Pflichten des Auftraggebers
12.1. Abhängig von der beauftragten Serviceleistung ist der Auftraggeber verpflichtet, verschiedene Mitwirkungs- /Beistellpflichten zu erbringen, wie:
- Benutzerkonten, Profile in sozialen Medien und sein Content Management System bei Auftragnehmer einzurichten und hierbei Angaben zu seinem Unternehmen und dessen Standorten zu machen,
- sorge dafür zu tragen, dass sämtliche Profile und Systeme funktionieren, zugänglich gemacht werden und aktiv/freigeschalten sind,
- sorge dafür zu tragen, dass keines der zu verwendenden Konten/Profile gesperrt sind,
- sorge dafür zu tragen, dass der Facebook Businessmanager verifiziert ist,
- fertige Werbemittel bereitzustellen,
- für die Erstellung von Werbemitteln und/oder Einrichtung/Optimierung von Websites und/oder Social Media Accounts durch Auftragnehmer – sofern beauftragt – Fotos und/oder Logos etc. an Auftragnehmer zu übermitteln,
- dem Auftragnehmer Zugang und ggfs. das Recht zur (alleinigen) Bearbeitung/Verwaltung von/zu bereits bestehenden Websites, Social Media Accounts, und/oder Google Ads Account zu gewähren,
- dem Auftragnehmer Zugang zu CMS-Systemen, Google My Business, Google Analytics, zum Webhosting, FTP Zugang etc. zu gewähren,
- Prüfung/Korrektur/Freigabe vom Auftraggeber erstellter Werbemaßnahmen/Kreativleistungen wie Webseiten/Social Media Accounts, Werbemittel, Wortbeiträge (s. auch Ziffer 12.4 und 12.5) (zusammen „Mitwirkungs-/Beistellpflichten“).
Bezüglich der von ihm zu erbringenden Mitwirkungs- / Beistellpflichten erhält der Auftraggeber nach Vertragsschluss von Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail eine entsprechende Anleitung und Erklärung von seinem zuständigen Kundenbetreuer sowie bei vom Auftraggeber beizustellenden Materialien/Werbemitteln die erforderlichen technischen Vorgaben sowie die Information, wohin diese in welcher angemessenen Frist anzuliefern sind bzw. in welcher Frist die Mitwirkungshandlungen zu erfüllen sind.
12.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Angaben wahrheitsgemäß vorzunehmen und diese selbständig und sorgfältig auf Fehler zu überprüfen. Auftragnehmer ist nicht zur Überprüfung der Angaben verpflichtet, wird Auftraggeber jedoch auf Auftragnehmer auffallende Widersprüche hinweisen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen bzw. trägt dafür Sorge, dass das von ihm für Online-Werbemaßnahme bereitgestellte Werbemittel keine rechtswidrigen Inhalte enthalten bzw. auf diese verlinken, insbesondere keine Inhalte, die gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches, Betäubungsmittelgesetzes, Arzneimittelgesetzes, Waffengesetzes oder gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen, enthalten/verlinken. Der Auftraggeber verwendet und übermittelt an Auftragnehmer ausschließlich eigene Inhalte oder solche, an denen er die erforderlichen Rechte für die Nutzung im jeweiligen Produkt erworben hat und die keine Rechte Dritter verletzen und überträgt Auftragnehmer die einfachen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an diesen Inhalten einschließlich das Recht zur Unterlizenzierung, im erforderlichen Umfang, der zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses notwendig ist. Das Auftragnehmer eingeräumte Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentliche Wiedergabe, die öffentliche Zugänglichmachung und Sendung der Inhalte.
12.3. Wenn der Auftraggeber für die Erstellung von Werbemitteln und/oder Einrichtung/Optimierung von Websites und/oder Social Media Accounts oder Erbringung anderer Kreativleistungen durch Auftragnehmer diesem Fotos/Logos/Bilder/Texte oder ähnliche Materialien beizustellen hat, versichert er mit deren Bereitstellung – ohne dass Auftragnehmer dies zu überprüfen hat –, dass die Reproduktions-, Marken-, Namens-, Bearbeitungs- und andere Schutzrechte an diesen Unterlagen dem Auftraggeber zustehen. Der Auftraggeber stellt Auftragnehmer von allen Ansprüchen (nebst angemessener Rechtsverteidigungskosten) frei, die Dritte gegen Auftragnehmer wegen Vertrags- oder Gesetzesverletzungen des Auftraggebers, fehlerhafter Angaben sowie die Verletzung der Rechte Dritter, insbesondere der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten durch die vertragsgemäße Verwendung der vom Auftraggeber beigestellter Unterlagen, Informationen oder anderer Materialien geltend machen.
12.4. Der Auftraggeber ist zur Prüfung und Freigabe des erstellten Entwurfs der beauftragten Kreativleistung (Werbemittel, Webseiten/Social Media Accounts, Landingpage, Textbeiträge etc.) verpflichtet, soweit dieser im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Erklärt der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung eines im Wesentlichen vertragsgemäßen Entwurfs, ob er diesen freigibt oder die Freigabe verweigert bzw. noch Änderungen wünscht, gilt die Freigabe als erteilt. Dies gilt auch dann, wenn ihm vertraglich noch Änderungs- und Korrekturrunden zustehen würden. Soweit der Auftraggeber für die Durchführung von Online-Werbemaßnahmen bzw. Google Ads Maßnahmen verpflichtet ist, eine Zielseite (Webseite oder Social Media Accounts) zu nennen, auf welche das Werbemittel verweist und dieser Pflicht nicht fristgemäß nachkommt, ist Auftragnehmer berechtigt, nach seiner Wahl eine ihm bekannte Webseite oder den Social Media Account des Auftraggebers als Zielseite zu verwenden. Auftragnehmer hat auch in diesem Fall diese Seiten nicht inhaltlich zu prüfen und der Auftraggeber haftet für deren Rechtmäßigkeit gemäß Ziffer 12.2.
12.5. Der Auftraggeber übernimmt mit Freigabe der von Auftragnehmer für ihn erstellten Werbemittel und/oder Websites, Landingpages und anderer Kreativleistungen die Verantwortung für deren inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit, insbesondere deren wettbewerbs- und urheberrechtliche Unbedenklichkeit, soweit Auftragnehmer nicht schriftlich die Verantwortung für bestimmte Elemente der Kreativleistung übernommen hat. Der Auftraggeber stellt Auftragnehmer insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen Auftragnehmer hierdurch entstehenden Kosten frei. Eine Haftung für die in einer Imagewerbung enthaltenen Sachaussagen über die Produkte und Leistungen des Auftraggebers trifft Auftragnehmer in keinem Fall. Auftragnehmer obliegt insofern keine Prüfpflicht. Auftragnehmer wird jedoch auf Risiken hinweisen, die Auftragnehmer bei der Vorbereitung und Erstellung der Kreativleistung bekannt werden.
12.6. Der Auftraggeber bevollmächtigt Auftragnehmer, soweit dies Teil der beauftragten Leistung ist (z.B. zum Zwecke der Übermittlung und Veröffentlichung der Unternehmensdaten, Einrichten eines bzw. Optimierung eines bestehenden Google Ads Kontos oder Social Media Auftritts), im Namen des Auftraggebers aufzutreten. Soweit bestimmte Verzeichnisse/soziale Netzwerke/Google Ads nach Übermittlung der Unternehmensdaten oder Einrichtung eines Kontos/Profils eine Mitwirkungshandlung des Auftraggebers (z.B Aktivierungslink, Eintragung eines Codes in Webverzeichnis etc.) verlangen, um den Eintrag/das Konto/das Profil oder Teile davon final freizuschalten, ist dies allein die Pflicht des Auftraggebers.
12.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jegliche Zugangsdaten, die er von Auftragnehmer erhält, gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Die Zugangsdaten sind so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist, um einen Missbrauch des Zuganges durch Dritte zu verhindern. Erhaltene Passwörter sind umgehend zu ändern.