Gebührenverordnung für Ärzte - FAQs

GOÄ-Abrechnung – Das Wichtigste auf einem Blick

Die Gebührenverordnung für Ärzte, kurz GOÄ regelt die Abrechnung ärztlicher Leistungen. Für Ärzte und Arztpraxen die bislang über Krankenkassen abgerechnet haben oder sich erst mit einer Arztpraxis selbstständig machen könnten nachfolgende Fragen interessant sein. In diesem Blogartikel gehen wir auf das Thema GOÄ im Allgemeinen ein, zeigen IHnen aber auch ein Abrechnungsbeispiel oder erklären was es mit der neuen GOÄ auf sich hat.

Was ist die GOÄ?

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine Verordnung in Deutschland, die die Abrechnung ärztlicher Leistungen regelt und die Transparenz bei der Abrechnung gewährleisten soll. 

Die GOÄ umfasst eine umfangreiche Liste von ärztlichen Leistungen, die mit spezifischen Gebührensätzen versehen sind. Diese Gebührensätze basieren auf dem Schwierigkeitsgrad, dem Zeitaufwand, der Komplexität und anderen Faktoren der erbrachten Leistung. Ärzte können die erbrachten Leistungen gemäß der GOÄ abrechnen.

Die genauen Leistungen, die Ärzte erbringen dürfen, werden in anderen rechtlichen Bestimmungen, wie beispielsweise dem Heilberufsgesetz, festgelegt. Die GOÄ konzentriert sich hauptsächlich auf die finanzielle Abrechnung ärztlicher Leistungen und stellt sicher, dass die erbrachten Leistungen fair und angemessen vergütet werden.

Die GOÄ wird regelmäßig überarbeitet und aktualisiert, um den medizinischen Fortschritt und neue Erkenntnisse in der Behandlung zu berücksichtigen. Sie gilt vor allem für privatversicherte PatientInnen, kann aber auch für gesetzlich versicherte PatientInnen relevant sein, wenn sie individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in Anspruch nehmen.

Was sind die GOÄ Ziffern? 

Die GOÄ-Ziffern dienen zur Kennzeichnung der erbrachten medizinischen Leistungen gemäß der Gebührenordnung für Ärzte. Jede Ziffer hat einen festgelegten Wert: den Einfachsatz, den Regelhöchstsatz und den Höchstsatz einer Leistung. 

Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel über eine Kombination von Ziffern, da das Gebührenverzeichnis einzelne Leistungen erfasst und nicht spezifisch auf einen bestimmten Behandlungsfall zugeschnitten ist.

Es gibt einige Kombinationsausschlüsse, aber im Allgemeinen haben Ärzte eine gewisse Freiheit bei der Zusammenstellung der Ziffern entsprechend der erbrachten Leistungen. Die Abrechnung und das Honorarergebnis liegen in der ärztlichen Verantwortung und können aufgrund der Komplexität der Abrechnung eine gewisse Herausforderung darstellen.

In der Praxissoftware oder bei einer privatärztlichen Verrechnungsstelle werden die Ziffern mit einer Kurzbeschreibung der Behandlung kombiniert und zur Erstellung der Rechnung verwendet. Es ist wichtig, die korrekten Ziffern entsprechend der erbrachten Leistungen auszuwählen, um eine angemessene Abrechnung gemäß der GOÄ durchzuführen.

Wann kommt die neue GOÄ (GOÄneu)? 

Es hat bereits Ende 2022 ein Testlauf für die neue GOÄ stattgefunden und die Bundesärztekammer (BÄK) hat Anfang 2023 eine arzteigene neue GOÄ an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) übergeben. 

Das rechtliche Regelwerk der neuen GOÄ wurde in Einvernehmen mit dem PKV-Verband beschlossen, und die Leistungsbeschreibungen wurden größtenteils vereinbart. Jedoch ist es nun erforderlich, dass die Bundesärztekammer (BÄK) und der PKV-Verband einen gemeinsamen Konsens in Bezug auf die Preise erzielen.

Erst nachdem dieser Konsens erreicht wurde, wird das Bundesgesundheitsministerium die Überprüfung durchführen und darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Reform der GOÄ auf dieser Grundlage möglich ist.

Was ändert sich durch die GOÄ-Novelle in der GOÄneu?

Die GOÄ-Novelle bringt eine Vielzahl grundlegender Veränderungen mit sich. Eine wesentliche Neuerung ist die deutliche Erweiterung der Ziffernanzahl in der GOÄneu, die etwa doppelt so viele Ziffern (6018) umfassen wird im Vergleich zur aktuellen GOÄ.

Dadurch sollen moderne Medizinstandards und digitalisierte Methoden besser abgebildet werden. Ein weiteres Ziel der Novellierung ist die Förderung der sogenannten „sprechenden Medizin“. Durch diese Neuerungen wird die GOÄneu an die aktuellen Entwicklungen und Anforderungen im Gesundheitswesen angepasst.

Wo finde ich die aktuelle Version der GOÄ?

Auf der Website abrechnungsstelle.com finden Sie ein nicht-amtliches Online-Verzeichnis, das eine Liste der GOÄ-Ziffern bietet.  Die angegebenen Gebührenwerte in Euro basieren auf der Umrechnung der ursprünglichen DM-Werte mit einem offiziellen Faktor. Auf der Webseite erhältst du auch weitere Informationen zur GOÄ.

Wie werden die Leistungen in der GOÄ abgerechnet?

Die GOÄ wird anhand der spezifischen Leistungen, die ein Arzt erbringt, abgerechnet. Dabei werden die entsprechenden GOÄ-Ziffern für die erbrachten Leistungen verwendet. Jede GOÄ-Ziffer hat einen bestimmten Wert, der als Einfachsatz bezeichnet wird. Dieser Wert wird mit einem Abrechnungsfaktor multipliziert, um den konkreten Gebührenbetrag zu ermitteln.

Hier ist ein Beispiel zur Verdeutlichung der Abrechnung nach GOÄ für eine Brustvergrößerung:

Gebührenverordnung für Ärzte - FAQs

Gilt die GOÄ auch für ästhetische oder kosmetische Eingriffe?

Die GOÄ gilt auch für ästhetische oder kosmetische Eingriffe, sofern sie medizinisch begründet sind. Ärzte können diese Leistungen gemäß den entsprechenden GOÄ-Ziffern abrechnen und erhalten eine angemessene Vergütung.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die GOÄ nicht speziell für ästhetische oder kosmetische Eingriffe entwickelt wurde, sondern für die Abrechnung von ärztlichen Leistungen im Allgemeinen. Die genaue Abrechnung von ästhetischen oder kosmetischen Eingriffen hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte mit den PatientInnen immer besprochen werden.

Wie wird die GOÄ regelmäßig aktualisiert?

Die GOÄ wird regelmäßig aktualisiert, um den medizinischen Fortschritt und neue Erkenntnisse in der Behandlung zu berücksichtigen. Die Aktualisierung erfolgt durch die zuständigen Gremien, insbesondere die Bundesärztekammer (BÄK) und das Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Um eine Aktualisierung vorzunehmen, werden verschiedene Schritte durchgeführt. Zunächst werden relevante medizinische Fachgesellschaften, ärztliche Verbände und andere Interessengruppen konsultiert, um ihre Expertise und Einschätzungen zu berücksichtigen. Anschließend werden Arbeitsgruppen gebildet, die eine Überprüfung und Bewertung der bestehenden Leistungen und Gebührensätze durchführen.

Die Arbeitsgruppen erarbeiten Vorschläge für Änderungen oder Ergänzungen der GOÄ, die dann von den zuständigen Gremien überprüft und diskutiert werden. Dabei werden auch Rückmeldungen und Stellungnahmen von anderen relevanten Akteuren, wie den Krankenkassen, berücksichtigt. Nach einer sorgfältigen Prüfung und Abstimmung wird eine neue Version der GOÄ erstellt.

Die aktualisierte GOÄ muss schließlich noch vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden, bevor sie rechtskräftig wird. 

Gilt die Gebührenordnung für Ärzte für alle PatientInnen? 

Für gesetzlich versicherte PatientInnen gilt nicht die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), sondern der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM). Der EBM regelt die Abrechnung ärztlicher Leistungen für gesetzlich versicherte PatientInnen. Die GOÄ hingegen gilt hauptsächlich im privatärztlichen Bereich. 

Kann die GOÄ von den Krankenkassen abgelehnt werden?

Ja, die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kann von den Krankenkassen abgelehnt werden. Die GOÄ gilt in erster Linie für privatversicherte oder selbstzahlende PatientInnen.  Die gesetzlichen Krankenkassen haben jedoch ihre eigenen Abrechnungsgrundlagen, wie den “Einheitlichen Bewertungsmaßstab” (EBM), der speziell für die Abrechnung von ärztlichen Leistungen bei gesetzlich versicherten PatientInnen entwickelt wurde.

Krankenkassen können die GOÄ-Leistungen ablehnen, wenn sie der Ansicht sind, dass die erbrachten Leistungen medizinisch nicht notwendig sind oder nicht den Richtlinien des EBM entsprechen.

Wenn ein gesetzlich versicherte*r PatientIn eine Leistung in Anspruch nehmen möchte, die nach der GOÄ abgerechnet wird, sollte vorab mit der Krankenkasse geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kostenübernahme möglich ist.

Warum trägt sorgfältige Patientenaufklärung für eine effiziente GOÄ-Abrechnung bei?

Durch eine transparente und verständliche Kommunikation mit den PatientInnen werden diese über die erbrachten Leistungen, deren Notwendigkeit und den damit verbundenen finanziellen Aspekt informiert. Eine gründliche Aufklärung ermöglicht den PatientInnen, fundierte Entscheidungen zu treffen und sich bewusst für bestimmte Behandlungen oder Untersuchungen zu entscheiden.

Dadurch kann das Risiko von Rückfragen, Beschwerden oder Unstimmigkeiten bei der Abrechnung reduziert werden. Darüber hinaus trägt eine gute Patientenaufklärung zur Steigerung der Patientenzufriedenheit bei und kann durch eine positive Mundpropaganda das Praxismarketing unterstützen.

PatientInnen, die sich gut informiert und verstanden fühlen, sind eher bereit, die Praxis weiterzuempfehlen und positive Bewertungen zu hinterlassen. Ein effektives Praxismarketing, das die Bedeutung der Patientenaufklärung betont, kann somit nicht nur zu einer reibungsloseren GOÄ-Abrechnung beitragen, sondern auch das Ansehen und den Erfolg der Praxis langfristig stärken.

Welche Gebührensätze gelten in der GOÄ?

In der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind verschiedene Gebührensätze festgelegt, die für die Abrechnung ärztlicher Leistungen verwendet werden. Die genauen Gebührensätze werden durch die einzelnen GOÄ-Ziffern bestimmt, die den spezifischen medizinischen Leistungen zugeordnet sind. Jede GOÄ-Ziffer hat einen eigenen Wert, der als Einfachsatz bezeichnet wird. Die Höhe der Gebührensätze kann je nach Art der Leistung, dem Zeitaufwand, der Komplexität und anderen Faktoren variieren. Die Gebührensätze werden in Euro angegeben.

Die GOÄ enthält auch Regelungen für den Regelhöchstsatz (Schwellenwert) und den Höchstsatz. Der Regelhöchstsatz liegt in der Regel zwischen dem einfachen Gebührensatz und dem Höchstsatz und kann angewendet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Höchstsatz ermöglicht eine noch höhere Gebührenabrechnung, wenn besondere Umstände gegeben sind. Es ist wichtig zu beachten, dass die Anwendung von Regelhöchstsatz und Höchstsatz begründet werden muss.

Darüber hinaus gibt es in der GOÄ auch die Möglichkeit der Honorarvereinbarung. Wenn der Gebührensatz den Höchstsatz überschreitet, kann zwischen Arzt und PatientIn eine individuelle Vereinbarung über die Honorarhöhe getroffen werden. Für medizinisch-technische Leistungen gelten spezifische Regelungen.

Gebührenverordnung für Ärzte - FAQs

Welche Leistungen sind nicht in der GOÄ enthalten?

In der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind bestimmte Leistungen nicht enthalten. Hier nur einige Beispiele für solche Leistungen: 

  • Medizinische Hilfsmittel, die separat abgerechnet werden, wie Prothesen, orthopädische Hilfsmittel oder Sehhilfen.
  • Medikamente und Arzneimittel, die in der Regel über die Apotheke abgerechnet werden.
  • Laboruntersuchungen, die von externen Laboren durchgeführt werden.
  • Medizinisch-technische Leistungen, wie Röntgenuntersuchungen, MRT- oder CT-Scans, die in der Regel gesondert abgerechnet werden.
  • Schönheitschirurgische Eingriffe, die nicht medizinisch indiziert sind.

Gibt es eine Gebührenbegrenzung in der Gebührenverordnung für Ärzte?

Ja, in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gibt es eine Begrenzung der Gebührensätze. Die Höhe der Gebührensätze ist im Gebührenverzeichnis der GOÄ festgelegt und orientiert sich an verschiedenen Faktoren wie der Schwierigkeit und dem Zeitaufwand der Leistung sowie den Umständen bei der Ausführung.

Die GOÄ sieht jedoch auch eine Regelspanne vor, innerhalb derer die Gebührensätze variieren können. Bei persönlichen ärztlichen Leistungen liegt die Regelspanne zwischen dem einfachen Gebührensatz (1,0) und dem Regelhöchstsatz (2,3). Über diesen Regelhöchstsatz hinaus kann eine Gebührenvereinbarung getroffen werden.

Für medizinisch-technische Leistungen gilt eine ähnliche Regelspanne. Der einfache Gebührensatz liegt hier bei 1,0 und der Regelhöchstsatz bei 1,8. Auch hier können bei bestimmten Leistungen über den Regelhöchstsatz hinaus höhere Gebühren vereinbart werden.

Welche Rolle spielt die Schwierigkeitsstufe bei der Abrechnung?

Die Schwierigkeitsstufe spielt eine zentrale Rolle bei der Abrechnung ärztlicher Leistungen in der GOÄ. Anhand verschiedener Kriterien wie medizinische Komplexität und diagnostischer Aufwand wird die Schwierigkeitsstufe festgelegt. Sie beeinflusst den Gebührensatz, indem ein entsprechender Multiplikator angewendet wird. Ärzte müssen die Schwierigkeitsstufe korrekt bestimmen und dokumentieren, um eine angemessene Abrechnung vorzunehmen.

Wie erfolgt die Abrechnung von Notfalleingriffen?

Die Abrechnung von Notfalleingriffen erfolgt in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gemäß den dafür vorgesehenen Bestimmungen. Bei einem Notfalleingriff handelt es sich um eine medizinische Maßnahme, die aufgrund einer akuten und lebensbedrohlichen Situation dringend durchgeführt werden muss.

Für die Abrechnung von Notfalleingriffen gelten bestimmte Voraussetzungen und Kriterien, die von der ärztlichen Dokumentation abhängen. Die dokumentierten Informationen sollten den Notfallcharakter des Eingriffs, die medizinische Dringlichkeit und die erforderlichen Maßnahmen klar darstellen.

Die Gebührenhöhe für Notfalleingriffe richtet sich nach der Schwierigkeitsstufe, dem Zeitaufwand und den spezifischen Leistungen, die im Rahmen des Eingriffs erbracht wurden. Es können auch Zuschläge für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsdienste anfallen.

Es ist wichtig, dass Ärzte bei der Abrechnung von Notfalleingriffen die entsprechenden Bestimmungen der GOÄ genau beachten und die erforderlichen Angaben korrekt dokumentieren, um eine sachgerechte und rechtlich korrekte Abrechnung vorzunehmen.

Welche Konsequenzen hat eine falsche Abrechnung nach der GOÄ?

Eine falsche Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kann verschiedene Konsequenzen haben. Im Falle einer fehlerhaften Abrechnung können sowohl rechtliche als auch finanzielle Folgen für den Arzt entstehen.

Eine mögliche Konsequenz ist, dass die Krankenkassen die fehlerhafte Abrechnung beanstanden und eine Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Zahlungen verlangen können. Dies kann zu finanziellen Belastungen für den Arzt führen und gegebenenfalls auch rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen.

Darüber hinaus kann eine falsche Abrechnung auch zu einem Vertrauensverlust bei den PatientInnen führen. Wenn PatientInnen Zweifel an der korrekten Abrechnung haben oder das Gefühl haben, zu viel bezahlt zu haben, kann dies das Verhältnis zwischen Arzt und PatientIn negativ beeinflussen.

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die GOÄ können zudem disziplinarische Maßnahmen gegen den Arzt ergriffen werden. Dies kann von berufsrechtlichen Konsequenzen bis hin zum Entzug der Approbation reichen, je nach Schwere des Verstoßes und den Regelungen der zuständigen Ärztekammer.

Es ist daher für Ärzte von großer Bedeutung, die Abrechnungsbestimmungen der GOÄ sorgfältig zu beachten, korrekte und nachvollziehbare Abrechnungen vorzunehmen und die ärztlichen Leistungen entsprechend zu dokumentieren. Im Zweifelsfall ist es ratsam, fachlichen Rat einzuholen oder sich an die zuständige Ärztekammer zu wenden, um mögliche Fehler zu vermeiden und negative Konsequenzen zu vermeiden.

Fazit

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Abrechnung ärztlicher Leistungen regelt und sicherstellt, dass diese fair und angemessen vergütet werden. Die GOÄ umfasst eine umfangreiche Liste von ärztlichen Leistungen, die mit spezifischen Gebührensätzen versehen sind. Die Abrechnung erfolgt durch die Verwendung von GOÄ-Ziffern, die den erbrachten Leistungen zugeordnet werden. Die GOÄ wird regelmäßig aktualisiert und es gibt Pläne für eine neue GOÄ, um den medizinischen Fortschritt und die aktuellen Anforderungen im Gesundheitswesen besser zu berücksichtigen.

Dieser Blogartikel gibt nach bestem Wissen und Gewissen einen kurzen Überblick über das Thema GÖA. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Bei rechtlichen Fragen oder individuellen Anliegen konsultieren Sie bitte immer einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.

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