Patientenbilder oder -videos online nutzen – ein sensibles Thema, das rechtliche, ethische und berufsrechtliche Fragen aufwirft. Doch was genau ist erlaubt? Wo drohen Fallstricke? Und wie können Sie sich als Arzt absichern? Erhalten Sie klare Antworten, praktische Tipps und Muster für die Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial Ihrer Patient:innen auf Ihrer Website, den sozialen Medien für Österreich und Deutschland!
Dürfen Bilder von Patienten ohne Einwilligung verwendet werden?
Nein, Fotos oder Videos Ihrer Patientinnen und Patienten dürfen ohne deren ausdrückliche und informierte Einwilligung nicht verwendet werden – und das aus gutem Grund. Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zählen solche Aufnahmen zu personenbezogenen Daten, genauer gesagt zu besonders schützenswerten Gesundheitsdaten.
Aber nicht nur das: In Deutschland greift zusätzlich das Kunsturhebergesetz (KUG), und in Österreich schützen das Datenschutzgesetz (DSG) sowie das Urheberrechtsgesetz (UrhG) Patientendaten vor unbefugter Veröffentlichung.
Kurz gesagt: Ohne Einwilligung – keine Veröffentlichung! ✅ Falls Sie Fotos für Ihre Praxis nutzen möchten, lassen Sie sich die Zustimmung schriftlich geben und achten Sie darauf, dass die Patientinnen und Patienten über die Nutzung umfassend informiert sind.
Artikel 9 DSGVO: Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen […] Gesundheitsdaten […] hervorgehen, ist untersagt. (2) Absatz 1 gilt nicht in folgenden Fällen: a) Die betroffene Person hat in die Verarbeitung […] ausdrücklich eingewilligt.
Deutschland: Kunsturheberrechtsgesetz (KUG)
§ 22 KUG: Einwilligung des Abgebildeten
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Österreich: Urheberrechtsgesetz (UrhG)
§ 78 UrhG: Schutz des eigenen Bildes
Bildnisse von Personen dürfen nicht öffentlich ausgestellt oder auf eine andere Art der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt würden.
Ärztliche Schweigepflicht
§ 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen
Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, insbesondere ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als Arzt […] anvertraut worden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Reicht eine schriftliche Einwilligung des Patienten aus, um Bilder rechtssicher zu verwenden?
Damit alles DSGVO-konform ist, müssen ein paar klare Regeln beachtet werden. Die Einwilligung muss nach Art. 4 Nr. 11 DSGVO und Art. 7 DSGVO folgende Punkte erfüllen:
🔹 Freiwillig – Ihr Patient muss sich frei entscheiden können. Kein Druck, keine versteckten Nachteile, wenn er nicht einwilligt.
🔹 Informiert – Die Zustimmung ist nur dann gültig, wenn Ihr Patient wirklich weiß, worum es geht. Das bedeutet konkret:
- Wofür werden die Bilder oder Videos genutzt? (Website, Social Media, Vorträge?)
- Wie lange werden sie gespeichert und verwendet?
- Wer hat Zugriff darauf? Bleiben sie in der Praxis oder gehen sie auch an Dritte?
- Wie kann die Einwilligung widerrufen werden? (z. B. per E-Mail)
🔹 Spezifisch – Kein versteckten Haken irgendwo. Es muss klar geregelt sein, welche Aufnahmen gemacht werden und wofür sie genutzt werden.
🔹 Widerrufbar – Ihr Patient kann sich jederzeit umentscheiden. Und dann? Müssen Sie die Bilder umgehend entfernen – inklusive Social-Media-Posts, in denen sie verwendet wurden.
Wie kann man die Freiwilligkeit sicherstellen?
Das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Arzt und Patient kann problematisch sein – manche Patienten könnten befürchten, dass sie eine Behandlung nur bekommen, wenn sie zustimmen. Damit das gar nicht erst passiert, helfen diese Maßnahmen:
✅ Einwilligung erst nach der Behandlung einholen
Lassen Sie Ihre Patientinnen und Patienten erst nach Abschluss der Behandlung unterschreiben – nicht davor und nicht mittendrin. So ist von Anfang an klar: Die Behandlung steht nicht in Verbindung mit der Einwilligung. Dokumentieren Sie außerdem, dass genügend Bedenkzeit gegeben wurde.
🚫 Kein Druck, keine versteckten Anreize
Sätze wie „Wir würden uns freuen, wenn Sie uns unterstützen“ können ungewollten Druck erzeugen. Setzen Sie stattdessen auf eine sachliche und neutrale Formulierung. Ihre Patientinnen und Patienten sollen sich ganz ohne Einfluss entscheiden können.
🔄 Widerruf einfach halten
Ein Widerruf muss ohne Hürden möglich sein – per E-Mail oder Anruf, ohne Diskussion. In der Einwilligungserklärung sollte außerdem klarstehen, dass der Widerruf keinerlei Nachteile für den Patienten hat.
🔐 Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für maximale Rechtssicherheit
- Doppelte Absicherung: Falls möglich, können Sie die Einwilligung per Video- oder Audioaufnahme zusätzlich dokumentieren. Eine kurze Bestätigung des Patienten, dass er freiwillig zustimmt, kann rechtlich von Vorteil sein.
- Regelmäßige Überprüfung: Fragen Sie spätestens nach 2–3 Jahren nach, ob die Nutzung weiterhin erlaubt ist.
- Anonymisierung: Falls möglich, sollten Gesichter oder erkennbare Merkmale unkenntlich gemacht werden.
📋 Einwilligung flexibel gestalten
Nicht jede Patientin und jeder Patient möchte das Gleiche erlauben. Bieten Sie eine differenzierte Zustimmung an, z. B.:
✅ Für die eigene Nutzung (Patientenakte, interne Präsentationen)
✅ Für die Veröffentlichung auf der Website
✅ Für Social Media
✅ Für medizinische Vorträge oder Fachartikel
Was sind die Konsequenzen bei unrechtmäßiger Veröffentlichung?
Wer ohne Zustimmung Bilder oder Videos von Patientinnen und Patienten veröffentlicht, geht ein hohes Risiko ein – und das nicht nur rechtlich, sondern auch beruflich. Hier sind die möglichen Konsequenzen, die Sie besser vermeiden sollten:
🔴 Zivilrechtliche Ansprüche – Betroffene Patienten können Unterlassung und Schadensersatz fordern. In Deutschland wurde bereits ein Fall entschieden, in dem ein Arzt 2.000 € Entschädigung zahlen musste, weil er ohne Einwilligung Bilder veröffentlicht hatte.
🔴 Strafrechtliche Konsequenzen – Nach § 203 StGB droht in Deutschland eine Geldstrafe oder sogar bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe, wenn Patientendaten unrechtmäßig veröffentlicht werden.
🔴 Berufsrechtliche Sanktionen – Die Ärztekammer kann Verwarnungen aussprechen oder in besonders schweren Fällen sogar die Approbation entziehen.
Was passiert, wenn ein Patient seine Einwilligung widerruft?
Ihre Patientinnen und Patienten haben jederzeit das Recht, ihre Einwilligung zurückzuziehen – und das ohne Wenn und Aber. Sobald der Widerruf eingeht, müssen die betroffenen Bilder unverzüglich gelöscht werden – egal, ob auf Ihrer Website, in Broschüren oder anderen Medien.
Besonders heikel wird es in den sozialen Medien: Einmal hochgeladen, kann ein Bild sich verselbstständigen. Teilen, Speichern, Weiterverbreiten – all das kann passieren, und eine vollständige Löschung ist nicht immer garantiert. Das macht es umso wichtiger, sich vorher genau zu überlegen, ob und wo Sie Bilder von Patientinnen und Patienten veröffentlichen.
Sind Vorher-Nachher-Bilder von Patienten erlaubt?
In Deutschland dürfen Sie Vorher-Nachher-Bilder in der ästhetischen Medizin nutzen – aber nur, solange sie nicht irreführend sind. Das regelt § 11 Abs. 1 Nr. 5 Heilmittelwerbegesetz (HWG).
In Österreich hingegen sind die Werbevorschriften deutlich strenger, und solche Bilder sind weitgehend verboten.
Falls Sie Vorher-Nachher-Bilder zeigen möchten, sollten Sie folgende Punkte unbedingt beachten:
✅ Kein Heilversprechen – Die Bilder dürfen keine Garantie für den Behandlungserfolg suggerieren.
✅ Ehrliche Darstellung – Keine übertriebene Optimierung oder nachträgliche Bearbeitung.
✅ Individuelle Unterschiede betonen – Jeder Patient reagiert anders auf eine Behandlung – das sollte auch klar kommuniziert werden.
Gibt es Möglichkeiten, Patientenbilder rechtssicher zu verwenden?
Ja, es gibt einige Möglichkeiten, Bilder ohne rechtliche Risiken zu nutzen:
- Anonymisierung: Nur Ausschnitte zeigen, die absolut KEINE Rückschlüsse auf die Person zulassen
- KI-generierte Bilder oder Stock-Fotos verwenden
- Illustrationen oder Animationen statt echter Fotos nutzen
- Mitarbeiter als Modelle einsetzen, solange sie nicht als Patienten dargestellt werden
- Patienten selbst posten lassen (User-Generated Content) und die Praxis taggen
Verwendung von Illustrationen oder Animationen
SAnstelle von echten Patientenbildern können Sie grafische Darstellungen oder animierte Simulationen nutzen. Diese vermitteln anschaulich, wie eine Behandlung wirkt, ohne dass eine reale Person abgebildet wird.
💡 Die Vorteile auf einen Blick:
✔ DSGVO- & HWG-konform – keine Probleme mit Datenschutz oder Werbebeschränkungen
✔ Flexibel einsetzbar – verschiedene Behandlungsszenarien lassen sich realistisch darstellen
✔ Keine Einwilligung erforderlich – da keine echten Patienten gezeigt werden
🔹 Beliebte Programme zur Erstellung:
- 🔸 Für professionelle medizinische Simulationen:
- ➡ Maya oder Blender (mit ZBrush für detailreiche Modelle)
- 🔸 Für KI-gestützte, einfache Animationen:
- ➡ DeepMotion, Runway ML oder Kaedim
- 🔸 Für schnell erstellte, stilisierte Animationen:
- ➡ Pika Labs oder Stability AI
Viele Praxen setzen auf 3D-Modelle oder Illustrationen, um etwa Hautverjüngung oder ästhetische Eingriffe neutral und professionell zu präsentieren. So bleiben Sie rechtlich auf der sicheren Seite und können dennoch überzeugend aufklären! ✅
Mitarbeiter als Modelle einsetzen – aber nicht als Patienten
Mitarbeiter können für Fotos oder Videos Mitarbeiter können wunderbar als Modelle eingesetzt werden, um die Atmosphäre in Ihrer Praxis, den Umgang mit Patienten oder Behandlungsabläufe visuell darzustellen. Doch Vorsicht – es gibt klare Grenzen, die Sie beachten sollten:
❌ Nicht als Patient inszenieren!
Mitarbeiter dürfen keinesfalls als echte Patienten dargestellt werden, insbesondere nicht in einer Weise, die den Eindruck erweckt, sie würden tatsächlich behandelt. Das kann zu Missverständnissen führen und im schlimmsten Fall gegen die Berufsordnung oder das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verstoßen.
🔍 Missverständnisse vermeiden
Um klarzustellen, dass es sich um eine inszenierte Szene handelt, sollte dies in der Bildbeschreibung oder Veröffentlichung erwähnt werden. So bleibt die Transparenz gewahrt und es kommt nicht zu Verwechslungen mit echten Patientinnen und Patienten.
📝 Einwilligung nicht vergessen!
Auch bei Mitarbeitenden gilt: Ohne schriftliche Zustimmung keine Veröffentlichung. Die Einwilligung sollte klar festhalten, dass die Nutzung der Bilder freiwillig erfolgt und dass eine Ablehnung keinerlei negative Konsequenzen hat.
💡 Ihre Vorteile:
✔ Kein Datenschutzrisiko, da keine echten Patienten gezeigt werden.
✔ Authentische Bilder mit vertrauten Gesichtern aus Ihrer Praxis.
✔ Volle Kontrolle über das Bildmaterial und dessen Einsatz.
KI-generierte Bilder als Alternative zu echten Patientenfotos
Warum echte Personen abbilden, wenn es auch ohne Datenschutzrisiken geht? KI-generierte Bilder zeigen täuschend echte Darstellungen von Menschen – ohne dass es sich um reale Personen handelt. Diese Technologie bietet entscheidende Vorteile für Ihre Praxis:
🔹 Kein Personenbezug, keine Einwilligung nötig
Da die gezeigten Personen nicht existieren, entfallen jegliche Datenschutz- und Einwilligungspflichten.
🔹 Flexibilität nach Maß
KI-Bilder lassen sich perfekt auf Ihre Praxisbedürfnisse anpassen – sei es die Darstellung bestimmter Behandlungssituationen, Emotionen oder Patientengruppen.
🔹 Einfache & rechtssichere Nutzung
Die meisten dieser Bilder sind lizenzfrei oder erfordern nur eine einmalige Lizenzzahlung. Das minimiert rechtliche Risiken, z. B. Urheberrechtsverletzungen oder nachträgliche Widerrufe.
💡 Ihre Vorteile:
✔ Rechtssicher, da keine echten Personen involviert sind.
✔ Kein Risiko eines Widerrufs durch Patienten oder Modelle.
✔ Maximale gestalterische Freiheit & individuelle Anpassung.
Wer realistische Bilder erstellen möchte, die nicht nach KI generiert aussehen, hat 2025 einige beeindruckende Tools zur Auswahl. Diese neuen Modelle setzen auf multimodale KI-Architekturen und hybride Diffusionstechniken, um täuschend echte Ergebnisse zu liefern.
🔥 Die besten KI-Bildgeneratoren für fotorealistische Bilder:
✅ FLUX.1 – Setzt auf eine hybride KI-Struktur für maximalen Realismus
✅ DeepSeek’s Janus Pro – Kombiniert Analyse & Generierung für perfekte Details
✅ Midjourney (neueste Version) – Besonders stark in der Anpassung feinster Bilddetails
✅ DALL·E 3 – Von OpenAI für höchste Bildqualität optimiert
✅ Leonardo AI – Flexible Stiloptionen für hochwertige KI-Bilder
Stock-Fotos als datenschutzkonforme Lösung
Stock-Fotos sind eine einfache Möglichkeit, um Ihre Praxis visuell ansprechend darzustellen – ohne aufwändiges Fotoshooting. Doch nicht jedes Bild passt automatisch. Damit es authentisch und rechtssicher bleibt, gibt es ein paar Dinge zu beachten:
🔹 Lizenz genau prüfen
Nicht jedes Stock-Foto darf für medizinische Zwecke oder kommerziell genutzt werden. Achten Sie darauf, dass die Bilder lizenzfrei oder kommerziell nutzbar sind – so bleiben Sie auf der sicheren Seite.
🔹 Natürlichkeit geht vor
Die Bilder sollten keine Behandlungen oder Diagnosen zeigen, die es bei Ihnen gar nicht gibt. Bleiben Sie neutral und achten Sie darauf, dass die Bildsprache zu Ihrer Praxis passt.
🔹 Realistisch bleiben
Zu perfekte Lächeln und übertriebene Versprechen? Bitte nicht! Die Bilder sollten keine unrealistischen Erwartungen wecken, sondern Ihre Praxis so zeigen, wie sie ist – professionell, vertrauenswürdig und nahbar.
💡 Ihre Vorteile:
✔ Schnell & unkompliziert – perfekte Bilder ohne eigenes Shooting
✔ Flexibel einsetzbar – für Website, Social Media oder Printmaterial
Stock-Fotos können toll sein – wenn sie zu Ihnen passen!
Patienten erzählen ihre eigene Geschichte (User-Generated Content)
Wenn Patienten ihre Vorher-Nachher-Bilder selbst posten und dabei Ihre Praxis markieren, dann ist das keine klassische Werbung, sondern ein persönlicher Erfahrungsbericht. Solche Beiträge wirken oft authentischer als jede Marketingkampagne – doch es gibt dabei einige Dinge zu beachten.
Wie Sie diese Inhalte strategisch nutzen können
✔ Patienten können auf ihren eigenen Social-Media-Kanälen ihre Erfahrungen teilen – ganz freiwillig.
✔ Mit deren Zustimmung kann die Praxis diese Beiträge reposten, ohne selbst aktiv Werbung zu schalten.
✔ Wichtig: Die Entscheidung muss immer beim Patienten liegen. Es darf kein Druck entstehen, einen Beitrag zu veröffentlichen.
Wo liegt das Risiko?
❗ Auch wenn die Posts von Patienten kommen, kann eine indirekte Werbewirkung entstehen. Wenn regelmäßig viele ähnliche Beiträge auftauchen, könnte die zuständige Behörde dies als versteckte Werbung einstufen. Hier ist also Fingerspitzengefühl gefragt.
Patientenbilder: Ist die Darstellung anonymer Körperbereiche erlaubt?
Einige Ärzte entscheiden sich, das Risiko von rechtlichen Problemen zu umgehen, indem sie keine Gesichter auf Vorher-Nachher-Bildern zeigen. Stattdessen wird nur der behandelte Bereich, wie zum Beispiel der Bauch, die Hände oder die Lippen, abgebildet. Doch auch diese Praxis bewegt sich in einem grauen rechtlichen Bereich, da auch so eine Identifikation möglich ist.
Worauf Sie unbedingt achten sollten
✔ Keine Identifikation der Person – Es muss wirklich unmöglich sein, Rückschlüsse auf die Identität des Patienten zu ziehen. Das bedeutet, es dürfen keine markanten Merkmale oder Details erkennbar sein, die eine Person identifizierbar machen könnten.
✔ Keine übertriebene Bearbeitung – Die Gefahr der Irreführung wächst, wenn Bilder zu stark bearbeitet oder retuschiert werden. Achten Sie darauf, dass die Bilder so realistisch wie möglich bleiben, um falsche Erwartungen zu vermeiden.
Neutrale Sprache & wissenschaftliche Darstellung
Die Wortwahl spielt ebenso eine große Rolle! Eine Strategie besteht darin, nicht von „Vorher-Nachher“ zu sprechen, sondern die medizinische Veränderungen allgemein zu erläutern.
Beispiele:
🚫 „Sehen Sie, wie unsere Behandlung Ihr Gesicht verjüngt!“
✅ „So verändert sich das Hautbild durch Kollagen-Stimulation (Mikroskopaufnahme)“
Eine Möglichkeit ist die Nutzung von wissenschaftlichen Vorher-Nachher-Bildern auf Zellebene oder mikroskopischen Aufnahmen, die keine konkreten Patienten zeigen.
Kann ein Patient nach der Behandlung um die Löschung seiner Bilder bitten?
Ja, Patienten haben das Recht, die Löschung ihrer Bilder zu verlangen – und das jederzeit. Dieses Recht basiert auf Artikel 17 DSGVO („Recht auf Vergessenwerden“) und verpflichtet die Praxis, personenbezogene Daten zu entfernen, wenn die betroffene Person dies fordert.
Doch was bedeutet das in der Praxis?
📌 Löschungspflicht der Praxis – Sobald ein Patient die Entfernung seines Bildes verlangt, muss die Praxis unverzüglich handeln und es aus allen eigenen Kanälen (Website, Broschüren, interne Datenbanken) entfernen.
⚠️ Besondere Herausforderung bei Social Media – Falls das Bild bereits auf Social Media oder externen Websites veröffentlicht wurde, muss die Praxis alles in ihrer Macht stehende tun, um die Löschung zu veranlassen. Das bedeutet, Plattformbetreiber zu kontaktieren oder Beiträge mit dem Bild zu entfernen.
✅ Einschränkungen & Ausnahmen – Das Recht auf Löschung gilt nicht unbegrenzt. Falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen (z. B. bei medizinischen Dokumentationen), kann die Praxis unter bestimmten Umständen die Löschung verweigern.
Dürfen Bilder von Patienten aus anderen Ländern genutzt werden?
Einige Praxen glauben, sie könnten Datenschutzvorgaben umgehen, indem sie Bilder von Patienten aus Ländern nutzen, in denen die Datenschutzgesetze weniger streng sind. Doch Achtung: Das ist kein sicherer Weg, denn die DSGVO gilt auch dann, wenn das Bild ursprünglich außerhalb der EU aufgenommen wurde.
Warum? Weil die DSGVO nicht nur für Unternehmen mit Sitz in der EU gilt, sondern auch für jede Praxis oder jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten von Menschen in der EU verarbeitet oder nutzt.
Das bedeutet:
🌍 Herkunft des Bildes spielt keine Rolle
⚖️ Rechtliche Verantwortung bleibt bei Ihnen
Fazit:
Patientenbilder sind ein wirkungsvolles Instrument für den Praxisauftritt – doch ihre Nutzung erfordert höchste Sorgfalt.
💡 Lassen Sie sich von uns beraten. Wir wissen, wie Patientenbilder und -videos rechtssicher und ethisch vertretbar in Ihr Praxismarketing integriert werden können. Mit unserer Erfahrung unterstützen wir Sie dabei, Ihre Sichtbarkeit professionell und regelkonform zu gestalten – authentisch, sicher und wirkungsvoll.