Sie sind Arzt und haben eine Website. Sie investieren Zeit in Inhalte, Design und Sichtbarkeit. Doch während Sie über GEO, Marketing und neue Patient:innen nachdenken, lauert an einer ganz anderen Stelle ein Risiko: Impressum und Datenschutz.
Hier passieren erstaunlich viele Fehler, weil sich die rechtlichen Anforderungen ständig ändern, Generatoren veralten und die wenigsten freiwillig juristische Texte lesen.
Das Ergebnis: kleine LĂĽcken mit teuren Folgen.
Denn wenn Impressum oder Datenschutz nicht korrekt sind, drohen Abmahnungen, Vertragsstrafen oder sogar BuĂźgelder.
Warum Impressum und Datenschutz Pflicht sind
Im Internet gilt ein einfacher Grundsatz: Transparenz.
Wer online Waren, Dienstleistungen oder Informationen anbietet, muss offenlegen, wer hinter diesem Angebot steht. User:innen sollen wissen, mit wem sie es zu tun haben und wie sie diesen Anbieter kontaktieren können. ⚠️ Dafür gibt es das Impressum.
⚠️ Die Datenschutzerklärung erfüllt wiederum andere Aufgabe. Sie informiert darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden und was damit passiert. Das ist heute besonders relevant, weil Websites fast automatisch Daten verarbeiten.
Schon eine einfache Website kann Daten sammeln ĂĽber:
- Kontaktformulare
- Newsletter-Anmeldungen
- Analyse-Tools
- Cookies
- Social-Media-Plugins
Selbst wenn Sie nur einen kleinen Onepager betreiben, entsteht dabei meist eine Datenverarbeitung.
Die häufigsten Abmahnungsgründe bei Impressum und DSGVO
Wenn man sich Abmahnungen genauer anschaut, fällt etwas auf: Es sind fast immer dieselben Fehler. Schauen wir uns die wichtigsten an:
Fehler Nummer 1: Das Impressum fehlt – oder ist unvollständig
Der Klassiker. Viele Praxiswebsites haben zwar ein Impressum, aber es fehlen wichtige Angaben. Das kann bereits ausreichen, damit ein WettbewerbsverstoĂź vorliegt.
Neben den Standardangaben brauchen Sie als Arzt:in zusätzlich berufsrechtliche Angaben:
Grundangaben (wie bei jedem Unternehmen)
📌 Vollständiger Name / Praxisname
📌 Ladungsfähige Anschrift
📌 E-Mail-Adresse
📌 Telefonnummer (empfohlen, oft erwartet)
📌 Rechtsform (z. B. Einzelpraxis, GmbH etc.)
📌 Vertretungsberechtigte Person
📌 ggf. Firmenbuch / Handelsregister + Nummer
📌 ggf. UID / USt-ID
Zusätzliche Pflichtangaben für Ärzte
👉 Berufsbezeichnung
z. B. „Facharzt für Dermatologie“
inkl. Land der Verleihung (z. B. „verliehen in Österreich“)
👉 Zuständige Ärztekammer
z. B. „Ärztekammer Wien“
👉 Aufsichtsbehörde
je nach Bundesland / Struktur
👉 Berufsrechtliche Vorschriften
z. B. Ärztegesetz / Ärzteordnung
mit Link
👉 Hinweis auf geltende Berufsordnung
z. B.:
„Es gelten die berufsrechtlichen Bestimmungen der Ärztekammer …“
👉 (optional, aber oft erforderlich) Berufshaftpflichtversicherung
Name + Sitz der Versicherung
räumlicher Geltungsbereich
Rechtlicher Merksatz:
Ein Impressum gilt bereits dann als unvollständig, wenn berufsrechtliche Pflichtangaben fehlen oder nicht korrekt aufgeführt sind – unabhängig davon, ob dies für Patienten erkennbar ist; für eine rechtliche Prüfung genügt dies als Grundlage für eine Abmahnung.
Fehler Nummer 2: Veraltete Gesetzesverweise im Impressum
Ein besonders häufiger, aber kaum bekannter Abmahngrund – vor allem in Deutschland.
Viele Websites enthalten noch Verweise auf das Telemediengesetz (TMG), obwohl dieses inzwischen durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt wurde.
Im DACH-Raum wird es komplexer, weil die rechtlichen Grundlagen je nach Land unterschiedlich sind. Während in Deutschland auf das DDG Bezug genommen wird, müssen Arztpraxen in
Österreich auf das Ärztegesetz 1998 sowie die Ärzteordnung der Österreichischen Ärztekammer verweisen.
In der Schweiz wiederum ist die Standesordnung der FMH (Foederatio Medicorum Helveticorum) maĂźgeblich.
Typische Fehler: Inhalte werden ĂĽbernommen, Impressen kopiert oder Generatoren verwendet, ohne das jeweilige Land zu berĂĽcksichtigen. Das Ergebnis sind Gesetzesverweise, die fĂĽr die eigene Praxis schlicht nicht gelten.
Auch falsche oder ungenaue Hinweise zur EU-Streitbeilegungsplattform können problematisch sein, wenn sie nicht korrekt formuliert sind.
Rechtlicher Merksatz: Ein fehlender oder falscher Gesetzesverweis reicht aus, damit ein Impressum als unvollständig gilt – und damit die Grundlage für eine Abmahnung oder rechtliche Schritte entsteht.
Fehler Nummer 3: Das Impressum ist schwer zu finden
Klingt banal. Ist aber ein klarer Abmahngrund. Ein Impressum muss leicht erreichbar sein.
Das bedeutet konkret: User:innen müssen es schnell finden können, ohne lange zu suchen.
Typische Fehler sind:
- Impressum nur auf der Kontaktseite
- Impressum versteckt im MenĂĽ
- Impressum nur in einem PDF
Der gängige Standard ist ein klarer Link im Footer jeder Seite.
Fehler Nummer 4: Die E-Mail-Adresse fehlt
Ein Impressum muss eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen.
Deshalb reicht ein Kontaktformular allein nicht aus.
Erforderlich sind mindestens:
- eine E-Mail-Adresse
- eine postalische Anschrift
Viele Websites setzen ausschließlich auf Kontaktformulare – rechtlich kann das problematisch sein.
Fehler Nummer 5: Unternehmensdaten sind nicht aktuell
Ein Impressum ist kein statischer Text.
Unternehmen ändern sich. Adressen ändern sich. Geschäftsführer wechseln.
Typische Änderungen sind:
- neue Geschäftsadresse
- neue Rechtsform
- neuer Geschäftsführer
- neue Handelsregisterdaten
Wenn solche Änderungen nicht im Impressum angepasst werden, entstehen falsche Angaben.
Fehler Nummer 6: Eine Datenschutzerklärung fehlt
Eine Website ohne Datenschutzerklärung ist heute fast immer ein Risiko.
Sobald auf Ihrer Website personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind Sie verpflichtet, Nutzer darüber transparent zu informieren. Und das passiert schneller, als viele denken – oft bereits beim bloßen Aufruf der Seite durch technische Prozesse im Hintergrund.
Was eine Datenschutzerklärung enthalten muss
Eine Datenschutzerklärung sollte klar und nachvollziehbar erklären:
- welche Daten erhoben werden
- zu welchem Zweck diese verarbeitet werden
- auf welcher rechtlichen Grundlage die Verarbeitung erfolgt
- wie lange die Daten gespeichert werden
- welche Rechte Nutzer haben
Der häufigste Fehler
Viele Texte sind zu allgemein gehalten oder wurden aus Vorlagen übernommen, ohne die tatsächlichen Funktionen der eigenen Website zu berücksichtigen.
Und genau das ist entscheidend:
Nicht die Existenz des Textes ist maßgeblich, sondern ob er die reale Datenverarbeitung korrekt widerspiegelt. Ist das nicht der Fall, gilt die Datenschutzerklärung als unvollständig – und damit als rechtlich angreifbar.
Fehler Nummer 7: Cookie-Banner ohne echte Wahl
Viele Cookie-Banner erfĂĽllen nicht die rechtlichen Anforderungen.
Der häufigste Fehler: User:inen können Cookies nur akzeptieren, aber nicht ablehnen.
Tracking-Cookies dĂĽrfen jedoch erst gesetzt werden, wenn eine aktive Zustimmung erfolgt.
Typische Probleme sind:
- Cookies werden bereits vor Zustimmung geladen
- Ablehnen-Button fehlt
- Banner ist manipulativ gestaltet
Ein korrektes Cookie-Management sollte Zustimmung und Ablehnung ermöglichen.
Was passiert eigentlich bei einer Abmahnung?
Wenn jemand einen Verstoß entdeckt, folgt häufig eine Abmahnung bzw. rechtliche Konsequenzen.
Das ist zunächst kein Gerichtsverfahren, sondern eine formelle Aufforderung, den Fehler zu korrigieren.
Eine Abmahnung enthält meist:
- Beschreibung des angeblichen VerstoĂźes
- Frist zur Behebung
- Aufforderung zur Unterlassung
- Kostenforderung
Der Absender kann sein:
- ein Mitbewerber
- ein Wettbewerbsverband
- eine Verbraucherschutzorganisation
Ziel ist es, den beanstandeten Zustand schnell zu beenden.
Wie hoch sind die Strafen bei Impressum- oder DSGVO-Verstößen?
Die möglichen finanziellen Folgen können unterschiedlich sein.
Typische Kosten bei Impressumsverstößen:
- etwa 300 bis 1.500 Euro Anwaltskosten
Hinzu kommt oft eine Unterlassungserklärung. Wer diese unterschreibt, verpflichtet sich, den Verstoß künftig zu vermeiden.
Passiert derselbe Fehler später erneut, können Vertragsstrafen entstehen.
Typische Vertragsstrafen:
- etwa 2.500 bis 10.000 Euro oder mehr
Bei Datenschutzverstößen können zusätzlich Bußgelder durch Behörden verhängt werden.
Die DSGVO sieht theoretisch Höchststrafen vor von:
- bis zu 20 Millionen Euro
- oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes
Solche Summen betreffen in der Praxis meist große Unternehmen – dennoch können auch kleinere Bußgelder mehrere tausend Euro betragen.
Was passiert, wenn man eine Abmahnung ignoriert?
Manche Betreiber hoffen, dass sich das Problem von selbst erledigt. Das passiert jedoch nicht.
Wenn auf eine Abmahnung nicht reagiert wird, kann die Gegenseite weitere Schritte einleiten.
Mögliche Folgen sind:
- einstweilige VerfĂĽgung
- gerichtliche Unterlassungsklage
- zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten
Damit kann eine kleine Nachlässigkeit plötzlich sehr teuer werden.
Wie Sie Impressum- und DSGVO-Abmahnungen vermeiden
Die meisten Risiken lassen sich relativ einfach reduzieren.
Wichtige Schritte sind:
- Impressum vollständig prüfen
- Datenschutzerklärung aktuell halten
- Cookie-Banner korrekt einrichten
- Unternehmensdaten regelmäßig aktualisieren
Auch neue Tools oder Website-Funktionen sollten immer darauf geprüft werden, ob sie neue Datenschutzpflichten auslösen.
Fazit: Die meisten Abmahnungen entstehen durch Kleinigkeiten
Impressum und DSGVO wirken für viele Websitebetreiber wie lästige Formalitäten. In Wahrheit gehören sie zu den wichtigsten Elementen eines professionellen Onlineauftritts.
Die meisten Abmahnungen entstehen nicht durch komplizierte juristische Fragen, sondern durch einfache Versäumnisse: fehlende Angaben, veraltete Texte oder falsch eingebundene Datenschutzinformationen.
Wer seine Website regelmäßig überprüft, rechtliche Pflichtseiten aktuell hält und technische Änderungen dokumentiert, reduziert das Risiko erheblich.
Und ganz nebenbei entsteht etwas, das im Internet fast noch wichtiger ist als Rechtssicherheit: Vertrauen.